top of page

Bortels Erste Hilfe Ausbildung

Inh.: Detlef Rohrmann
Rathausstrasse 12.
35112 Fronhausen

​

​

 

​

[§ 1.]   Ausbildungsbetrieb des Lehrgangs

Ausbildungsbetrieb der Ausbildung/Fortbildung ist: Bortels Erste Hilfe Ausbildung Inh.: Detlef Rohrmann, Rathausstrasse 12, 35112 Fronhausen Tel.: +49 (0)6426 2427 947
Im weiteren Verlauf auch als Bortels bezeichnet

Kursort sehen Sie bei der Buchung sowie in der Kurs-Bestätigungsmail .

E-Mail: info@erstehilfe.bortels.de (Mo.-Fr. 10.00 – 16.00 Uhr)
www.erstehilfe.bortels.de

[§ 2.]   Anmeldung

[1] Für die Teilnahme an Lehrgängen ist eine Anmeldung erforderlich. Die verschiedenen Kursformen kann der Teilnehmer selbst im Internet unter folgendem Link buchen.
https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=fron&id=1322

[2] Die Anmeldung wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

[3] Die Teilnehmerzahl ist bei offenen Kursen auf 20 Teilnehmer beschränkt. Kursbuchungen für Firmen beschränken die Berufsgenossenschaften ebenfalls auf maximal 20 Teilnehmer.

[4] Die Bestätigung erfolgt durch Bortels Erste Hilfe Ausbildung schriftlich per E-Mail.

[5] Jede bestätigte Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist somit zur Zahlung der Kursgebühr bzw. der Ausfallgebühr bei Nichtantritt verpflichtet. (Ausnahmen siehe § 3 Rücktritt von der Kursbuchung)

[§ 3.]   Rücktritt von der Kursbuchung

[1] Bis zu 10 Tage vor Kursbeginn kann die Anmeldung in schriftlicher Form per Post, Fax oder E-Mail ohne Angabe von Gründen storniert werden.

[2] Kurzfristige Krankmeldungen sind durch eine ärztliche Bestätigung zu belegen.

Sollte keine Krankmeldung erfolgen oder wird der Kurs trotz verbindlicher Buchung nicht wahrgenommen, ist die Kursgebühr in voller Höhe nach Rechnungserhalt entsprechend des Zahlungszieles zu entrichten.

[6] Persönliche Sonderfälle obliegen einer Einzelfallentscheidung durch den Koordinator der Ausbildung.

[§ 4.]   Rücktritt durch Bortels

[1] Die Mindestteilnehmerzahl, die gleichzeitig Voraussetzung für das Stattfinden eines Kurses ist, liegt bei 8 teilnehmenden Personen, bei Inhouse Schulungen (in Ihrer Firma) bei 10 teilnehmenden Personen. Ist die Teilnehmerzahl bis drei Tage vor Kursbeginn nicht erreicht, werden die angemeldeten Personen bis zu einem Werktag vor Kurstermin von Bortels schriftlich über die hinterlegte E-Mail- Adresse oder per Telefon informiert. Ein Alternativtermin wird vom Ausbildungsbetrieb angeboten.

[2] Sind vor Ort nicht genügend Teilnehmer erschienen trotz ausreichender vorheriger Anmeldungen, muss die Kursleitung aufgrund der geltenden Richtlinien der Unfallversicherungsträger (DGUV Grundsatz 304-001) den Kurs absagen.

[3] Bei Ausfall des Kursleiters kann der Kurs ebenfalls von Bortels kurzfristig abgesagt werden. Sollte der Kurs kurzfristig ausgefallen sein (am gleichen Tag, kurz vor Lehrgangsbeginn), stellt das Ausbildungsbetrieb Ausweichtermine zur Verfügung.

Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe

Ausbildungsbetrieb Bortels Erste Hilfe Ausbildung

[4] Sollte aus Personalmangel ein Kurs abgesagt werden müssen, werden die angemeldeten Teilnehmer, bis zu einem Werktag vor dem geplanten Kurstermin von Bortels schriftlich, per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.

Es werden Ausweichtermine zur Verfügung gestellt und die umgebuchten Teilnehmer werden nach Möglichkeit bevorzugt behandelt.

[5] Ansprüche gegen den Ausbildungsbetrieb wegen Ausfall eines Lehrganges sind ausgeschlossen.

[§ 5.]   Kurse an anderen Veranstaltungsorten (Firmen, Vereine, Schulen)

[1] Der Ausbildungsbetrieb-Mitarbeiter ist bis ca. 30 Minuten vor Kursbeginn am Veranstaltungsort. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der Auftraggeber der Veranstaltung telefonisch über die begründete Verzögerung informiert.
[2] Sollte die Verzögerung krankheitsbedingt oder bedingt durch einen Unfall verursacht sein, so bestehen keine Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem Ausbildungsbetrieb.

[3] Personalbedingte Kursabsagen oder Umbuchungen eines Kurstages werden frühzeitig, mindestens aber eine Woche vor Kursbeginn dem Kunden in schriftlicher Form mitgeteilt.

Ausweichtermine werden dem Kunden angeboten.

[4] Die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen muss umgesetzt werden. Für Kursteilnehmer die Verhindert oder Krank sind, hat der Auftraggeber Ersatz zu stellen. Sollte die vereinbarte Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, stellt der Ausbildungsbetrieb eine Ausfallgebühr in Höhe von 54,- € pro fehlender Person in Rechnung.

[5] Kurse, die bei Firmen, Vereinen oder Schulen vor Ort abgehalten werden und die über Unfallversicherungsträger abgerechnet werden sollen, müssen mit entsprechenden Abrechnungsformularen der Unfallversicherungsträger belegt werden.

Diese müssen vom Auftraggeber (Firma) abgestempelt und unterschrieben sein.

Die Teilnehmer selbst müssen auf der Liste eingetragen sein und mit eigenhändiger Unterschrift die Teilnahme bestätigen.

[6] Es dürfen nur Abrechnungsformulare im Original angenommen werden. Kopien, E-Mails oder Faxe können vom Träger nicht mit den Unfallversicherungsträgern abgerechnet werden.

[7] Fehlende Abrechnungsformulare müssen vom Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Kursdatum Bortels zur Verfügung gestellt werden.

Sollte dieser Termin verstrichen sein, stellt der Ausbildungsbetrieb eine Rechnung in Höhe von 54,- € pro Teilnehmer inklusive einer Anfahrtspauschale von einmalig 60,- €.

Nachträglich eingereichte Abrechnungsformulare können nicht mehr abgerechnet werden und verlieren ihre Gültigkeit.

[§ 6.] Abrechnung und Beurkundung

[1] Die Abrechnung der Kursgebühren bei „offenen Kursen" findet in der Regel über die Abrechnungsscheine der Unfallversicherungsträger oder durch Rechnungsstellung statt.

Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.

[2] In Kursen an anderen Einsatzorten (Firmen, Vereine, Schulen) wird die Abrechnung durch die Abrechnungsscheine der Unfallversicherungsträger oder durch Rechnungsstellung abgegolten.

[3] Ebenfalls fällt für den Auftraggeber eine Anfahrtspauschale von einmalig 60,-€ an.

[4] Die Teilnehmergebühr beträgt für Privatzahler 54,- € pro Person.

Firmenzugehörige nehmen kostenlos teil, wenn sie einen Abrechnungsschein der Unfallversicherungsträger vorweisen.

[5] Bei der Abrechnung über die UK-Hessen müssen zusätzlich ein Genehmigungsschreiben und die entsprechenden Kontingentscheine für die jeweiligen Teilnehmer mit eingereicht werden.

[6] Ausfallgebühren (siehe Abschnitt § 5.) richten sich nach der Teilnehmergebühr.

Dies betrifft auch Firmenangehörige, die der Aufforderung den entsprechenden Abrechnungsschein oder deren Zusatzscheine vorzulegen nicht binnen einer Woche nachkommen.

[7] Das eintragen,  der am Kurs teilnehmenden Personen, erfolgt durch die beauftragende Firma. Diese bekommt max 48 Stunden nach der Buchung eines EH Kurses einen "Selbstverwaltungslink" der es ermöglicht die Teilnehmer mit Vor- und Nachname sowie dem Geburtsdatum  für den gebuchten Kurs einzutragen. Werden die Daten der Kursteilnehmer nicht bereitgestellt und müssen im Nachgang durch Bortels Erste Hilfe Ausbildung in das Buchungssystem eingepflegt werden, wird eine Bearbeitungspauschale von 2,-€ pro Teilnehmer erhoben, mindestens aber 20,-€.

[8] Die Beurkundung erfolgt nach Kursende durch das Überreichen einer Teilnehmerurkunde. Diese behält 24 Monate ihre Gültigkeit und weist den Teilnehmer als betrieblichen Ersthelfer aus.
Des Weiteren werden diese Urkunden (Grundkurs, EH für alle Fälle) auch zur Vorlage bei den Führerscheinbehörden anerkannt.

In Kursen an anderen Einsatzorten werden die Urkunden innerhalb einer Woche nach Kursende auf dem Postwege zugesandt.

Ersatzbescheinigungen werden gegen Kostenbeitrag von 10,- € ausgestellt.

Hierzu erfolgt eine gesonderte Rechnung.

​

[§ 7.] Haftung

[1] Die Teilnahme an den Lehrgängen erfolgt

auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt Bortels keine Haftung.

[§ 8.]   Datenschutz

[1] Personenbezogene Daten werden zum

Zweck der Anmeldung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahme: Bei Kursen der Berufsgenossenschaft werden die Teilnehmerdaten postalisch übermittelt.

Siehe Merkblatt zur Datenerhebung nach A.V.13 Abs.1 DSGVO-Kunde.

[Stand: Mai 2018]

Ausbildungsbetrieb Bortels Erste Hilfe Kennziffer 8.1516

bottom of page